Einburgerung

Burgergemeinde Roggwil

Einburgerung

Wer kann sich einburgern?

Schweizer Bürger/innen, die in der Einwohnergemeinde Roggwil BE wohnhaft sind.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Voraussetzungen für eine Einburgerung sind im Einburgerungsreglement der Burgergemeinde Roggwil BE geregelt. Grundsätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

 

  • enge Verbundenheit mit der Burgergemeinde und der Einwohnergemeinde Roggwil
  • ununterbrochener, fünfjähriger Wohnsitz in Roggwil BE
  • keine Einträge im Strafregister
  • keine Betreibungen und Verlustscheine
  • keine offenen Steuerschulden


Wie läuft eine Einburgerung ab?

      1. Antrag an die Burgergemeinde
      2. Burgeraufnahmegespräch
      3. Einreichen der kompletten Gesuchsunterlagen an die Burgergemeinde
        (Personenstands- bzw. Familienausweis, Kopie Pass oder ID, Wohnsitznachweis, Privatauszug Strafregister, Auszug Betreibungsregister, Bescheinigung Steuerverwaltung)
      4. Die Burgergemeindeversammlung entscheidet über den Antrag unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Kanton
      5. Entscheid vom Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern
      6. Abgabe der Burger-Urkunde an nächster Burgergemeindeversammlung

 

Welchen Nutzen bietet eine Einburgerung?

Burgerin oder Burger von Roggwil zu sein, bringt keinen materiellen Nutzen mit sich.

 

Die Burgergemeinde Roggwil ist die grösste Wald- und Landbesitzerin der Gemeinde. Das ist in erster Linie eine Verpflichtung für die Zukunft. Diese Verpflichtung nehmen wir aber sehr gerne wahr und gestalten damit den Lebensraum für Mensch und Tier von morgen. Den Wald nutzen wir nachhaltig für den heimischen Baustoff Holz und pflegen ihn nach aktuellen ökologischen Aspekten.

 

Den Landwirten bieten wir mit unserem Pachtland die Grundlage zur lokalen Produktion unserer Lebensmittel, der Wohnbevölkerung mit Baurechtsland eine Bleibe für Generationen.

 

Roggwiler Burgerinnen und Burger tragen diese Aufgaben mit, treffen an den zwei jährlichen Versammlungen Entscheidungen und betätigen sich bei Interesse durch Mithilfe oder Ausübung eines Amtes aktiv in der Burgergemeinde.

 

Der kostenlose Weihnachtsbaum und ein allfälliger Bar-Burgernutzen sind eher symbolischer Natur. Für uns Burger zählt der Zusammenhalt, das Mitmachen und Mitgestalten der Zukunft!

 

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die volle Gebühr für die Aufnahme ins Burgerrecht der Burgergemeinde Roggwil BE beträgt Fr. 2‘000.00 für ein Ehepaar. Von der Aufnahmegebühr befreit sind Gesuchstellende mit erleichterter Einburgerung.

 

Für den Verwaltungsaufwand wird eine Gebühr gemäss Gebührenreglement der Burgergemeinde Roggwil BE fällig sowie kantonale Gebühren von Fr. 80.00 für Berner Bürger/innen bzw. Fr. 120.00 für Schweizer Bürger/innen (Besitzer von ausserkantonalem Bürgerrecht).

 

Zusätzliche Kosten von ca. Fr. 70.00 ergeben sich für die Besorgung der notwendigen Unterlagen.

Burgergemeinde Roggwil BE

4914 Roggwil

burgerschreiberei@burgergemeinde-roggwil.ch

Wir kümmern uns um den Wald