Wer kann sich einburgern?
Schweizer Bürger/innen, die in der Einwohnergemeinde Roggwil BE wohnhaft sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Voraussetzungen für eine Einburgerung sind im Einburgerungsreglement der Burgergemeinde Roggwil BE geregelt. Grundsätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Wie läuft eine Einburgerung ab?
Welchen Nutzen bietet eine Einburgerung?
Burgerin oder Burger von Roggwil zu sein, ist mehr als nur ein Titel – es ist eine Chance, aktiv an der Gestaltung unserer Zukunft mitzuwirken! Als grösste Wald- und Landbesitzerin der Gemeinde Roggwil übernehmen wir Verantwortung für die kommenden Generationen. Wir pflegen und nutzen unseren Wald nachhaltig für den heimischen Baustoff Holz und achten dabei auf aktuelle ökologische Aspekte. Unsere Landwirte profitieren von unserem Pachtland, das die lokale Lebensmittelproduktion fördert, und unsere Wohnbevölkerung findet dank Baurechtsland ein Zuhause für Generationen.
Roggwiler Burgerinnen und Burger sind herzlich eingeladen, diese Aufgaben mitzutragen. An unseren zwei jährlichen Versammlungen treffen wir gemeinsam wichtige Entscheidungen und gestalten die Zukunft unserer Gemeinde. Bei Interesse können Sie sich aktiv einbringen, sei es durch Mithilfe oder die Ausübung eines Amtes in der Burgergemeinde.
Der kostenlose Weihnachtsbaum und ein allfälliger Bar-Burgernutzen sind nette Gesten, doch für uns Burger zählt vor allem der Zusammenhalt, das Mitmachen und Mitgestalten unserer gemeinsamen Zukunft! Werden Sie Teil unserer Gemeinschaft und erleben Sie, wie viel Freude und Erfüllung es bringt, sich für Roggwil einzusetzen!
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Die volle Gebühr für die Aufnahme ins Burgerrecht der Burgergemeinde Roggwil BE beträgt Fr. 2‘000.00 für ein Ehepaar. Von der Aufnahmegebühr befreit sind Gesuchstellende mit erleichterter Einburgerung.
Für den Verwaltungsaufwand wird eine Gebühr gemäss Gebührenreglement der Burgergemeinde Roggwil BE fällig sowie kantonale Gebühren von Fr. 80.00 für Berner Bürger/innen bzw. Fr. 120.00 für Schweizer Bürger/innen (Besitzer von ausserkantonalem Bürgerrecht).
Zusätzliche Kosten von ca. Fr. 70.00 ergeben sich für die Besorgung der notwendigen Unterlagen.
Alle Waldungen und sämtliches Kulturland waren ursprünglich im Besitze des Klosters St. Urban.
Die heutige Burgergemeinde entstand durch den Ausscheidungsvertrag zwischen der
Einwohnergemeinde und der Burgergemeinde Roggwil vom 21. September 1865.
Grundbuchvermessung:
Durch Kriegsrodungen sind in den 40er Jahren 22 ha offenes Kulturland entstanden.
Unsere ursprünglichen Burgergeschlechter:
Ammann, Aeschlimann, Andres, Fallab, Geiser, Glur, Grütter, Hegi, Hönger, Kohler, Kurt, Lanz, Lemp, Lüdi, Meyer, Oegger, Pfister, Schärer, Schnyder, Schürch, Spreuermann.
Seit Dezember 2022 finden erleichterte und ordentliche Einburgerungen statt. So kommen nach und nach neue Familiennamen in unsere Burgergemeinde, welche hier nicht mehr aufgeführt werden.