Achtung: Im Kanton Bern wie auch im Kanton Aargau und damit in unseren Waldhütten Igelgraben, Boowald und Kreuzweghütte herrscht grosse Gefahr (Stufe 4) und damit absolutes Feuerverbot im Wald oder Waldnähe. In den Waldhütten ist lediglich das Benützen von Elektro- und Gasgrills erlaubt. Siehe dazu auch www.naturgefahren.ch